Die Studiengänge im Dezentralen Hochschulstudium der staatlichen Hochschule Mittweida schließen mit dem Bachelor of Arts bzw. Master of Science ab.
Die Studiengänge sind durch die ZEvA akkreditiert.
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Abschluss einer staatlichen Hochschule
Akkreditiertes Bachelor- und Masterstudium nach dem Modell des Dezentralen Hochschul-studiums (DHS) der staatlichen Hochschule Mittweida
AKTUELL: Neubewerbungen für das Bachelor- und Masterstudium sind nicht möglich, da zur Zeit keine Lehrveranstaltungen am EC Europa Campus durchgeführt werden. Für die Erstbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten stehen Prof. Dr. Volker J. Kreyher (ec@ec-europa-campus.com) und Prof. Dr. Eckehard Krah (krah@ec-europa-campus.com) weiterhin zur Verfügung. Für wissenschaftliche Aufgaben und die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten hält EC Europa Campus für die Studierenden bis Ende 2022 in Mannheim ein Verwaltungsbüro bereit: Otto-Beck-Straße 48, 68165 Mannheim (Besuch nur nach Voranmeldung möglich). Die Studienzentren Karlsruhe, Mannheim und Frankfurt/Main werden nach Auslaufen der Akkreditierung und des akademischen Unterrichts zum Ende des Sommersemesters 2021 aufgehoben. Die Studierenden des EC Europa Campus werden zum Sommersemster 2022 ihr Studium an der Hochschule Mittweida mit dem akademischen Abschluss beenden. Anmeldungen für Bachelor- und Masterarbeiten sind bis Ende 2022 über die Zentrale Telefonnummer 0621 / 8425660 des EC Europa Campus und die Email info@ec-europa-campus.com möglich.
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Abschluss einer staatlichen Hochschule
Akkreditiertes Bachelor- und Masterstudium nach dem Modell des Dezentralen Hochschul-studiums (DHS) der staatlichen Hochschule Mittweida
Bildungskredit: Über den Bildungskredit der KfW-Förderbank wird sichergestellt, dass Interessenten unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation das Studium beginnen und erfolgreich zu Ende führen können.
Sobald der Student bei EC Europa Campus immatrikuliert ist, erhält er eine Studienbescheinigung der Hochschule für die Beantragung.
Kindergeld / Kinderfreibetrag: Stand: 01.01.2005 Kindergeld kann den Eltern für ein Kind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet. Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie z. B. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Kein Kindergeld wird für Kinder über 18 Jahren gezahlt, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge von mehr als 7.188 EUR im Kalenderjahr haben. Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite und dritte Kind jeweils 154 EUR für jedes weitere Kind 179 EUR Der Kinderfreibetrag i.H.v. 3.648 EUR wird nur berücksichtigt, wenn die steuerlichen Auswirkungen größer als das im laufenden Jahr erhaltene Kindergeld sind.
Ausbildungsfreibeträge: Stand: 01.01.2005 Für die Berufsausbildung eines Kindes, für das der Steuerpflichtige (Eltern) einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, wird auf Antrag ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 EUR im Kalenderjahr gewährt, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Der Ausbildungsfreibetrag vermindert sich jeweils um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese den Anrechnungsfreibetrag von 1.848 EUR im Kalenderjahr überschreiten.
Weiterbildungskosten / Sonderausgaben: Aufwendungen für ein erstes Studium oder für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, gelten grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung, so dass derartige Aufwendungen im Rahmen des Sonderausgabensteuerabzugs bis zu 4.000 EUR pro Jahr berücksichtigt werden können.
Berufsbedingte Qualifizierungsaufwendungen: Bei Berufstätigen können im Einzelfall Aufwendungen für die berufliche Qualifizierung steuerlich abgesetzt werden. Der Individualfall ist mit Steuerberater bzw. Finanzamt vorher abzuklären.
AKTUELL: Neubewerbungen für das Bachelor- und Masterstudium sind nicht möglich, da zur Zeit keine Lehrveranstaltungen am EC Europa Campus durchgeführt werden. Für die Erstbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten stehen Prof. Dr. Volker J. Kreyher (ec@ec-europa-campus.com) und Prof. Dr. Eckehard Krah (krah@ec-europa-campus.com) weiterhin zur Verfügung. Für wissenschaftliche Aufgaben und die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten hält EC Europa Campus für die Studierenden bis Ende 2022 in Mannheim ein Verwaltungsbüro bereit: Otto-Beck-Straße 48, 68165 Mannheim (Besuch nur nach Voranmeldung möglich). Die Studienzentren Karlsruhe, Mannheim und Frankfurt/Main werden nach Auslaufen der Akkreditierung und des akademischen Unterrichts zum Ende des Sommersemesters 2021 aufgehoben. Die Studierenden des EC Europa Campus werden zum Sommersemster 2022 ihr Studium an der Hochschule Mittweida mit dem akademischen Abschluss beenden. Anmeldungen für Bachelor- und Masterarbeiten sind bis Ende 2022 über die Zentrale Telefonnummer 0621 / 8425660 des EC Europa Campus und die Email info@ec-europa-campus.com möglich.